Der Freistellungsauftrag gilt für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und ist eine Anweisung, die du an deine Bank oder deinen Broker geben musst. Alle Zinserträge, Dividenen und Wertpapiergewinne sind bis zum hinterlegten Freistellungsauftrag steuerfrei.
Darüber Hinweis werden Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren mit der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert.
Freistellungsauftrag
- Der Freistellungsauftrag beträgt pro Person 1.000 Euro pro Jahr.
- Ehepartner können den Freistellungsauftrag gemeinsam nutzen und somit Erträge bis zu 2.000 Euro steuerfrei beziehen.
Um einen Freistellungsauftrag hinterlegen zu können, musst du dich in der Regel an deine Bank oder deinen Broker wenden und ein Formular ausfüllen, in dem du deine persönlichen Daten angibst und den Betrag nennst, den du steuerfrei halten möchtest. Es ist wichtig, dass du den Betrag genau angeben, da ein zu niedriger Betrag dazu führen kann, dass zu viel Steuern abgezogen werden, während ein zu hoher Betrag dazu führen kann, dass du am Ende des Jahres Steuern nachzahlen musst.