Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer in Deutschland ist eine Form der Kapitalertragssteuer. Sie gilt seit 2009 und beträgt 25%. Die Abgeltungssteuer soll die Besteuerung von Kapitalerträgen einfacher und transparenter machen.

Die Abgeltungssteuer setzt sich aus einem Basissteuersatz von 25% und einem Solidaritätszuschlag von 5,5% zusammen. Zusätzlich kann noch Kirchensteuer anfallen, je nach Konfession des Steuerpflichtigen.

Von der Abgeltungssteuer sind verschiedene Erträge betroffen, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen. Auch Erträge aus Investmentfonds werden besteuert. Allerdings gibt es auch Ausnahmen und Freibeträge, zum Beispiel sind über den Freistellungsauftrag Beträge bis zu 1.000 Euro pro Jahr für Ledige beziehungsweise 2.000 Euro pro Jahr für Verheiratete steuerfrei.

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