Die Teilfreistellung wurde in Deutschland eingeführt, um die Investitionen in bestimmte ETFs und Fonds, insbesondere Aktien-ETFs und Fonds, steuerlich attraktiver zu machen. Ziel war es, den Kapitalmarkt zu fördern und den Anlegern einen Anreiz zu geben, ihr Geld in Unternehmen anzulegen, um so auch das Wirtschaftswachstum zu unterstützen.
Durch die Teilfreistellung werden die Erträge aus diesen ETFs steuerlich begünstigt, was zu höheren Renditen für die Anleger führt. Gleichzeitig soll die Regelung auch dazu beitragen, dass in Deutschland mehr Eigenkapital in Unternehmen investiert wird, um die Abhängigkeit von Bankenfinanzierungen zu verringern.
Teilfreistellung bei ETFs und Fonds
Die Teilfreistellung ist daher Teil einer breiteren Initiative zur Förderung der privaten Altersvorsorge und des Aktien- und Fonds-Sparens in Deutschland.
Die Teilfreistellung ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, bei der ein Teil der Erträge aus bestimmten Investmentfonds, wie zum Beispiel Aktien-ETFs, von der Abgeltungssteuer befreit ist.
Aktien-ETFs
Bei einem Aktien-ETF gilt die Teilfreistellung für 30% der Erträge, die aus Dividendenzahlungen und Veräußerungsgewinnen von Aktien stammen.
Misch-ETFs
Ein ETF, der sowohl Aktien als auch Anleihen enthält, wird nach dem Verhältnis der enthaltenen Vermögenswerte aufgeteilt. Hier gilt die Teilfreistellung für den Anteil der Erträge, der auf Aktien entfällt, also zum Beispiel für 70% bei einem ETF mit einem Verhältnis von 70% Aktien und 30% Anleihen.
Anleihen-ETFs
Bei einem ETF, der nur Anleihen enthält, gibt es keine Teilfreistellung. Hier wird die Abgeltungssteuer auf sämtliche Erträge ausgeschüttet.
REITs
Achtung: REITs sind nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) keine Aktien und somit sind reine REIT ETFs von der Teilfreistellung ausgenommen. Auch wenn der REIT ETF Aktien von REIT Unternehmen hält.
Steuerliche Vorteile
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Die Teilfreistellung gilt nur für in Deutschland steuerpflichtige Anleger und nicht für Erträge aus anderen Anlageklassen, wie zum Beispiel Anleihen oder Immobilien, gilt.
Anleger können über einen Aktien-ETF erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Beispielsweise werden Dividenden aus direkt im Depot verwahrten Aktien von US-Amerikanischen Unternehmen mit 30% Quellensteuer belastet. Da zwischen den USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, lassen sich von diesen 30% direkt 15% zurückholen. Auf die restlichen 85% der Dividende wird Kapitalertragsteuer fällig. Das heißt von 100 EUR bleiben 85 EUR übrig. Davon wird Kapitalertragsteuer abgezogen.
Wird die Dividende über einen Aktien-ETF ausgeschüttet, werden nur 70% der Dividende überhaupt für die Kapitalertragsteuer berücksichtigt. Das heißt von 100 EUR werden nur 70 EUR für die Kapitalertragsteuer herangezogen.
Bonus: Viele ETFs haben als Fondsdomizil Irland. Zwischen Irland und den USA gibt es ein sehr altes Doppelbesteuerungsabkommen, laut diesem keine Quellensteuer für Dividenden anfällt. ETFs aus Irland erhalten die Dividende zu 100% ausgeschüttet und können diese direkt an die Anleger ausschütten oder anlegen.